Auf einem Holztisch steht eine Waage der Gerechtigkeit.

Zulassung zur Fachanwaltschaft

Ein nachweisbares „Gütezeichen“ und Beweis für eine vorhandene anwaltliche Fachspezialisierung eines Rechtsanwaltes ist die – von der Rechtsanwaltskammer zu erteilende – Erlaubnis an ihn, den Titel eines Fachanwalts zu führen.

Dieser Titel wird von den zuständigen Rechtsanwaltskammern erst verliehen, nachdem ein Rechtsanwalt eine Vielzahl theoretischer Prüfungen absolviert hat.
Er muss in dem jeweiligen Fachgebiet einen fachspezifischen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden und mehrere – jeweils fünfstündige – schriftliche Leistungskontrollprüfungen (in Form von Klausuren) erfolgreich absolviert haben.

Zudem muss der Rechtsanwalt eine umfangreiche Praxiserfahrung nachweisen: Er muss über mehrere Jahre eine große Zahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen aus den verschiedenen Teilbereichen des Fachgebietes erfolgreich bearbeitet haben.


Zur Aufrechterhaltung des Titels muss sich der Fachanwalt außerdem regelmäßig über die neuen Entwicklungen der Rechtsgebietes fortbilden: Er muss jährlich nachweisen, dass er in seinem Rechtsgebiet wissenschaftlich publiziert hat oder mindestens fünfzehn Stunden anwaltlicher Fortbildung – als Hörer oder Dozent – absolviert hat.

Sinn des aufwendigen Verfahrens ist es, einem möglichen Missbrauch oder einem „Etikettenschwindel“ mit vermeintlichen Spezialisierungen vorzubeugen.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Delventhal die Titel „Fachanwalt für Erbrecht“, „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Delventhal ist somit Inhaber von drei Fachanwaltstiteln. Dies ist erst seit dem Jahr 2011 möglich.

Derzeit gibt es in Hamburg nur 23 weitere Rechtsanwälte, die drei Fachanwaltsbezeichnungen vorweisen können. Bundesweit sind es insgesamt nur 1.282 Rechtsanwälte (von insgesamt 165.776 zugelassenen Rechtsanwälten).


(Stand: 01.01.2024; Quelle: Bun­des­recht­sa­nwalts­kammer)

Fachanwalt für Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Delventhal ist seit dem 17.07.2015 Fachanwalt für Erbrecht. In Hamburg gibt es derzeit insgesamt nur 85 Fachanwälte für Erbrecht; bundesweit gibt es 2.440 solcher Fachanwälte für Erbrecht.


(Stand: 01.01.2025; Quelle: Bun­des­recht­sa­nwalts­kammer)

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Delventhal ist seit dem 07.02.2001 Fachanwalt für Arbeitsrecht. In Hamburg gibt es derzeit insgesamt nur 608 Fachanwälte für Arbeitsrecht; bundesweit gibt es 11.314 solcher Fachanwälte für Arbeits­recht.


(Stand: 01.01.2025; Quelle: Bun­des­recht­sa­nwalts­kammer)

Fachanwalt für Miet­recht und Wohnungs­eigen­tums­recht

Herr Rechtsanwalt Dr. Delventhal ist seit dem 22.07.2009 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. In Hamburg gibt es derzeit insgesamt nur 150 Fachanwälte für Mietrecht und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht; bun­des­weit gibt es 3.902 solcher Fachanwälte für Mietrecht und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht.


(Stand: 01.01.2025; Quelle: Bun­des­recht­sa­nwalts­kammer)