Das Zusammenleben von Staatsbürgern ist – vor allem in einem hochentwickelten Industriestaat wie der Bundesrepublik Deutschland – sehr komplex und konfliktreich. Das Strafrecht mit seinem System strafrechtlicher Sanktionen dient dem Zweck, innerhalb des Staatswesens soziale Kontrolle auszuüben und ein geordnetes Zusammenleben der Bürger zu ermöglichen. Aus dieser Kontrolle resultiert, dass jeder, der sich am gesellschaftlichen Zusammenleben beteiligt, zum Subjekt strafrechtlicher Vorwürfe und Ermittlungsmaßnahmen werden kann. Das gilt nicht etwa nur in Fällen, in denen ein Bürger tatsächlich strafbar handelte. Häufig war er unbeteiligt und hat keine oder nur eine geringe Schuld am Geschehen.
Hinzu kommt, dass heute viele Menschen in Konflikten, die eigentlich nicht im Strafrecht angesiedelt sind, schnell auch unsachliche strafrechtliche Vorwürfe gegenüber dem Gegner erheben. So wird versucht, das Strafrecht als „zusätzliche Waffe“ bei der Austragung von Streitigkeiten zu instrumentalisieren.
Wenn gegen Sie – egal aus welchen Gründen – strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie richtig reagieren und zunächst durch einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Erst dann kennt man die Umstände und kann richtig und themenangemessen reagieren.
Bitte beachten Sie immer:
Ich vertrete meine Mandanten primär in folgenden Bereichen:
Greifen Sie auf meine Erfahrung im Umgang mit strafrechtlichen Problemen zurück.
Aufgrund meiner Kenntnisse und Erfahrung habe ich für Beschuldigte eine hohe Zahl von Verfahrenseinstellungen bewirken können.
Meine Leistungen auf dem Gebiet des Strafrechts umfassen unter anderem zum Beispiel folgende Themenbereiche: