
Biografie
Rechtsanwalt Dr. jur. Holger Delventhal
In Hamburg aufgewachsen; Schulbesuch und Wehrdienst in Hamburg. Studium im Fachbereich Rechtswissenschaften I der Universität Hamburg.
1984:
Erste Juristische Staatsprüfung
(Erstes Staatsexamen) in Hamburg.
ab 1984:
Arbeit an der Promotion und wissenschaftliche Assistententätigkeit beim Seminar für Bürgerliches Recht und zivilrechtliche Grundlagenforschung an der Universität Hamburg.
1988 bis 1990:
Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
1989:
Promotion zum Doktor der Rechte mit einer Arbeit über strafprozessuale und strafrechtliche Themen („Die strafprozessualen Vereidigungsverbote unter besonderer Berücksichtigung des offensichtlich falsch aussagenden Zeugen“ erschienen in der Reihe „Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung“, Verlag V. Florentz GmbH, München, 1990, Band 241) Benotung: summa cum laude.
1990:
Zweite Juristische Staatsprüfung (Großes Staatsexamen) in Hamburg.
01.07.1990 bis 30.06.1993:
Syndikus-Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines großen bundesdeutschen Elektronikkonzerns.
01.07.1993:
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
01.07.1993 bis 31.01.1999:
Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in überörtlicher Sozietät in Berlin, Frankfurt a. M. und Bad Homburg v. d. Höhe.
seit 01.02.1999:
Selbstständige Tätigkeit als niedergelassener Rechtsanwalt und Dozent in der Freien und Hansestadt Hamburg.
seit 2001:
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
seit 2009:
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
seit 2015:
Fachanwalt für Erbrecht.
Rechtsanwalt Dr. Delventhal ist zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und Mitglied des Hamburgischen Anwaltsvereins e.V.