Die Deutschen haben seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ein Wohlstandsniveau erreicht, das in den meisten Ländern nicht zu finden ist. Aufgrund dieser „deutschen Erfolgsgeschichte“ werden heute Vermögenswerte in früher kaum geahnter Größe an die Nachkommen vererbt.
Damit gehen jedoch häufig erhebliche Probleme einher:
Das deutsche Erbrecht ist eine für Laien komplexe und mit erheblichen „Zugangshindernissen“ verbundene Materie. Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema mit vielen Emotionen verbunden ist. Denn jeder, der seinen Nachlass regelt, ist mit dem Problem seiner Vergänglichkeit konfrontiert. Und ist der Erbfall eingetreten, erschwert die Trauer dem Erben oft einen sachlichen Umgang mit allen Fragen. Gibt es mehrere Erben, führt die Erbschaft außerdem häufig zu Streit, weil lange aufgestaute Konflikte zutage treten. Deshalb ist es im Erbrecht wichtig, möglichst frühzeitig kompetente anwaltliche Hilfe einzuholen.
Häufig unterbleibt dies. Mögliche Folgen:
Unklare Testamente führen zu Streit. Oder zukünftige „Erblasser“ beschreiten lieber den (scheinbar) einfachen Weg und regeln nichts. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
Dies kann aber dazu führen, dass sich die Probleme nach dem Eintritt des Erbfalles vervielfachen,
da problematische „Erbengemeinschaften“ zwischen mehreren Erben entstehen. Und auch Erben machen oft Fehler: Sie folgen nach dem Eintritt des Erbfalles nur ihren Emotionen und beginnen endlose (Klein-)Kriege um alle möglichen Erbfragen.
Hier kann der Anwalt helfen:
Jeder Erblasser bewirkt für seine Nachkommen das Beste, wenn er einen geordneten “letzten Willen“, z. B. ein durchstrukturiertes Testament, hinterlässt. Und Erben können ihre Interessen im Erbfall besser durchsetzen, wenn ein Fachmann die Rechtslage analysiert hat. Ist der Nachlass verschuldet, gilt das umso mehr: Denn Erben übernehmen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers. Auch die Gläubiger des Erblassers agieren erfolgreicher, wenn ihr Vorgehen gegen die Erben rechtlich überprüft wurde.
Die Vertretung von beteiligten Parteien in allen derartigen Konflikten und die Beratung des Erblassers bei der Erbgestaltung sind seit langem Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit. Nutzen Sie meine Spezialisierung und Erfahrung auf diesem Gebiet.
• Gestaltungsberatung bei letztwilligen Verfügungen
(Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse, Auflagen, letztwillige Verfügungen)
• Beratung und Vertretung bei Erbstreitigkeiten und Erbprozessen
• Testamentsgestaltungen und Testamentsstreitigkeiten
• Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
• Pflichtteilsrecht
• Erbscheinrecht und Erbscheinbeantragungen
• Internationales Erbrecht
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