Viele Mandanten, die Streitigkeiten im US-amerikanischen oder kanadischen Rechtsbereich haben, fühlen sich mit ihren Problemen oft allein gelassen. Selbst wenn sie einen teuren Rechtsanwalt vor Ort beauftragen, hilft ihnen das nur bedingt. Denn sie bekommen von dort nur eingeschränkte Hilfe: Häufig ist der „Horizont“ der Rechtsanwälte in diesen Ländern ausschließlich auf die Verhältnisse im eigenen Staat beschränkt. Die Rechtsanwälte kennen dann nur den eigenen Rechtskreis und die damit verbundenen Abläufe, die oft schwer zu vermitteln sind.
Hinzu kommt, dass der deutsche Mandant in der Regel auf Telefonkontakte mit dem ausländischen Rechtsanwalt angewiesen ist. Er muss dann - oft zu unkomfortablen Zeiten – komplizierte rechtliche Themen am Telefon durchsprechen. Ausländische Anwälte nehmen dabei in ihrer Aussprache, ihrer Sprachgeschwindigkeit, der Komplexität ihrer Ausdrucksweise und der Beschreibung der Rechtsthemen kaum Rücksicht auf den deutschen Mandanten. Die Folge: Für den deutschen Mandanten bleiben Informationen auf der Strecke und er empfindet den Austausch mit dem Anwalt als mangelhaft.
Hier setzt meine Hilfe ein:
Ich bin mit den Grundzügen des Zivilrechts und Prozessrechts der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sowie Kanadas vertraut. Ich konnte Erfahrungen im Umgang mit diesen Rechtssystemen sammeln,
da ich einen Teil meiner Ausbildung in einer US-amerikanischen Rechtsanwaltssozietät in New York City absolvierte habe.
Bei allen Problemen in Zusammenhang mit dem US-Recht und dem Kanadischen Recht stehe ich meinen Mandanten beratend und unterstützend zur Seite. Ich vertrete Mandanten in diesen Ländern von Deutschland aus bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Zudem können dort auch – mit einem Netzwerk von dort zugelassenen anwaltlichen Kooperationspartnern – Gerichtsverfahren geführt werden. Das hat für deutsche Mandanten den Vorteil, dass keine Reibungsverluste entstehen. Sie müssen bequemerweise fast nicht mehr tun, als den deutschen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um von ihm die Informationen über den Fortgang der Angelegenheit zu erhalten.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit besteht in Rechtsfragen, die in Verbindung mit meinen Spezialgebieten stehen. Das betrifft z. B. im Arbeitsrecht die Klärung von Konflikten bei Arbeitsverhältnissen mit US-Arbeitgebern, insbesondere über Gehaltsleistungen nach US-Recht nebst dort geführten Aktiendepots und Firmenbeteiligungen. Und das betrifft alle Fragen des Erbrechts (insbesondere den Umgang mit Testamenten und Nachlässen) und des Immobilienrechts.