Die Tätigkeit am Arbeitsplatz ist für jeden von uns ein wichtiges Lebensthema. Sie dient nicht nur der materiellen Absicherung unseres Lebens – darüber hinaus ist sie auch mit vielen menschlichen und sozialen Kontakten verbunden und hat ganz entscheidenden Einfluss auf unser Selbstwertgefühl und unsere innere Ausgeglichenheit, kurz: auf unser Wohlbefinden.
Häufig entstehen Konflikte am Arbeitsplatz, die einen gravierenden Einfluss auf unser gesamtes Leben haben können.
Die Bereinigung solcher Konflikte ist ein langjähriger Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Ich bin für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts beratend und in der Führung von Gerichtsverfahren tätig.
Ein Kerngebiet meiner Arbeit ist die Vertretung von Mandanten bei allen Verhandlungen über die Beendigung oder Veränderung von Arbeitsverträgen und die Zahlung von Abfindungen. Aufgrund meiner Spezialisierung und langer Verhandlungserfahrung vertrete ich meine Mandanten hier häufig mit Erfolg und oft sogar mit überdurchschnittlich guten Resultaten. Auch außerhalb dieses Themenbereiches vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Problemen, - außergerichtlich und gerichtlich im gesamten Bundesgebiet und vor allen Gerichten (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte sowie vor dem Bundesarbeitsgericht).
• Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen Krisensituationen,
• Beratung vor und nach Ausspruch von arbeitsrechtlichen Kündigungen,
Änderungskündigungen, Abmahnungen, Ermahnungen, Hinweise etc.,
• Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Verhandlungen über die Beendigung
von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Abwicklungsverträge, Aufhebungsverträge,
Vergleiche etc.,
• Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen vor
allen bundesdeutschen Arbeitsgerichten, (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte sowie
Bundesarbeitsgericht),
• Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und Managern bei Abberufungen,
Kündigungen, Vertragsbeendigungen, Vertragsänderungen und -anpassungen etc.
• Gestaltung, Überprüfung und Aktualisierung aller Arten von Arbeitsverträgen
(für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Dienstverträgen (für Unternehmen,
Geschäftsführer und Vorstände),
• Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Betriebsräten, Personalräten und
Einzelarbeitnehmern in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts,
• Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Themenbereichen, zum Beispiel: